Stephanie Van Mechelen - 26/07/2018 - 26 Juli 2018

1. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Dauby NV („Dauby“) mit Sitz in 2160 Wommelgem, Herentalsebaan 648 und fester Niederlassung in Uilenbaan 86, 2610 Wommelgem, mit der Firmennummer 0416.614.010 als Verkäufer einerseits und ihrem Kunden („Kunde“) andererseits, in Bezug auf die Waren, die (i) in dem/den vom Kunden genehmigten Angebot(en) angegeben sind, (ii) in den vom Kunden erstellten Bestellformularen enthalten sind (iii) oder anderweitig (schriftlich) vom Kunden bei Dauby bestellt wurden (nachfolgend jeweils: die „Produkte“).

2. Der Kunde anerkennt und akzeptiert Folgendes:
(i) Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln die Vereinbarung zwischen dem Kunden und Dauby.
(ii) Die eigenen allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden gelten nicht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Dritte, mit denen der Kunde eine direkte Vereinbarung geschlossen hat, an der Ausführung der Vereinbarung beteiligt sein oder werden können, wie z. B., aber nicht beschränkt auf, Anbieter von Zustelldiensten / Spediteure.

3. Angebote von Dauby werden ungültig, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von dreißig Tagen angenommen werden. Die Annahme des Angebots durch den Kunden innerhalb der Gültigkeitsdauer bringt den Kauf- und Verkaufsvertrag zwischen Dauby und dem Kunden zustande, auf den diese Geschäftsbedingungen gelten.

4. Dauby liefert die Produkte ab Werk (EXW, Incoterms 2020), Wommelgem (Belgien), sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wie im Angebot angegeben. Die Tatsache, dass der Kunde Dauby bitten würde, bei der Lieferung zu intervenieren, hat hierauf keinen Einfluss.

5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Lieferfristen nur als Hinweis gedacht sind und unter keinen Umständen als verbindlich angesehen werden können, es sei denn, die Lieferfrist wurde mit dem Kunden bei der Annahme der Bestellung ausdrücklich vereinbart. Auch wenn die Lieferfristen verbindlich vereinbart sind, ist Dauby berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder zu verzögern, wenn Knappheit oder das Fehlen wesentlicher Produkte für die Produktion, technische Störungen, Maschinendefekte oder sonstige Fälle höherer Gewalt vorliegen.

6. Betrachtet der Kunde die gelieferten Produkte als mangelhaft, weil sie nicht der Bestellung entsprechen, wegen festgestellter Materialfehler, Abweichungen in den Spezifikationen oder Abmessungen oder aus anderen Gründen, muss der Kunde innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Produkte eine Reklamation per Einschreiben an Dauby richten. Die Parteien sind sich darüber einig, dass nach Ablauf dieser Frist eingereichte Reklamationen nicht beachtet werden können. Wenn der Kunde ein oder mehrere Produkte aus einem der oben genannten Gründe ablehnt, ist Dauby lediglich verpflichtet, die abgelehnten Produkte ohne jegliche Entschädigung zu ersetzen. Dauby ist nur dann zur Rücknahme der Produkte verpflichtet, wenn Dauby für die Mängel an den Produkten verantwortlich ist. Der Kunde anerkennt und akzeptiert, dass – unter anderem in den folgenden Fällen – eine Reklamation nicht zulässig ist und eine Kündigung der Vereinbarung nicht akzeptiert wird:
(i) wenn die Produkte nicht in der Originalverpackung zurückgeschickt werden;
(ii) wenn die Produkte durch das Verschulden des Kunden oder eines (von ihm beauftragten) Dritten beschädigt werden.

Gekaufte Ware darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Dauby zurückgeschickt werden. Der Kunde trägt die Kosten für die Rücksendung. Dauby ist berechtigt, dem Kunden eine administrative Bearbeitungsgebühr von 20 % des Rechnungswertes in Rechnung zu stellen.

Dies gilt selbstverständlich unbeschadet etwaiger Ansprüche aus der Produkthaftung, wie sie im Gesetz vom 25. Februar 1991 über die Haftung für fehlerhafte Produkte in seiner geänderten Fassung festgelegt sind.

7. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen bei Lieferung der Ware netto und ohne Abzug in Wommelgem zu zahlen. Alle Zahlungen sind im Verhältnis zur gelieferten Ware zu leisten, mit Ausnahme des Vorschusses, der in einer Rate zu zahlen ist. Wurden Teillieferungen vereinbart, so ist Dauby berechtigt, jederzeit während der Vertragsdurchführung eine Barzahlung der Lieferung zu verlangen, auch wenn ursprünglich eine Ratenzahlung vorgesehen war. Die Zahlung durch Wechsel oder eine andere Form der Ratenzahlung kann in keiner Weise die oben beschriebenen Bedingungen beeinträchtigen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Dauby berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Zahlung aller noch nicht fälligen Beträge zu verlangen.

8. Gelieferte oder Ersatzprodukte bleiben bis zum Erhalt der vollständigen Zahlung (Hauptbetrag + etwaige Zinsen) des Preises dieser Produkte Eigentum von Dauby. Der Kunde erklärt und garantiert seine volle Kooperation, wenn die Firma Dauby den Kunden darüber informiert, dass sie ihre Rechte aus diesem Eigentumsvorbehalt ausübt.

9. Wenn die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart haben, dass der Kunde bei Auftragserteilung eine Summe zu zahlen hat (als Vorauszahlung oder anderweitig), ist diese Summe nicht erstattungsfähig, mit Ausnahme des Falles, in dem Dauby selbst den Vertrag beendet, bevor mit der Erfüllung begonnen wurde.

10. Dauby behält sich das Recht vor, jede weitere Lieferung einzustellen und die sofortige Bezahlung der gelieferten Aufträge zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde seinen (anderen) Verpflichtungen in Bezug auf Dauby nicht nachkommen kann. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die Parteien vereinbaren, dass die folgende, nicht erschöpfende Liste zur Aussetzung der Vertragserfüllung führen kann, zumindest so lange, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber Dauby erfüllt hat:
(i) die Tatsache, dass der Kunde einen Wechsel in seinem Namen protestiert hat;
(ii) die Tatsache, dass der Kunde trotz einer Inverzugsetzung eine Schuld gegenüber einem Gläubiger nicht begleicht;
(iii) die Tatsache, dass der Kunde für insolvent erklärt wurde oder die Freiheit zur Verwaltung seines Vermögens verloren hat;
(iv) die Tatsache, dass der Kunde überzogene Fristen für die Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge verlangt;
(v) die Tatsache, dass der Kunde seine Gläubiger um einen allgemeinen Zahlungsaufschub bittet. Dauby steht es jederzeit frei, zusätzliche (Zahlungs-)Bedingungen aufzuerlegen oder andere laufende Vereinbarungen zu kündigen.

11. Für jede Rechnung, die am Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wird, werden von Rechts wegen und ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 1 % für jeden angefangenen Monat berechnet, zuzüglich einer Pauschalentschädigung von 40 Euro gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Fällige Zinsen werden kapitalisiert.

12. Dauby behält sich das Recht vor, die angebotenen oder verkauften Produkte zu ändern, sofern die jeweiligen Merkmale für den Kunden oder die Verwendung, für die das Produkt vernünftigerweise bestimmt ist, nicht wesentlich sind.

13. Die Haftung von Dauby ist auf den niedrigeren der folgenden Beträge beschränkt:
(i) den Betrag, der von ihrem Haftpflichtversicherer effektiv gedeckt ist, oder
(ii) den Gesamtbetrag des vom Kunden genehmigten Angebots. In keinem Fall haftet Dauby für Schäden, die durch Handlungen des Kunden oder Dritter entstehen.

14. Soweit Dauby personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verarbeitet, vereinbaren die Parteien, dass jede Partei ihre Verpflichtungen aus den geltenden Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten (einschließlich – aber nicht beschränkt auf – der Verordnung vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Allgemeine Datenschutzverordnung) und deren Durchführungsbeschlüsse) erfüllt. Für weitere Informationen über die Verarbeitung persönlicher Daten verweist die Firma Dauby auf ihre Datenschutzrichtlinie (https://www.dauby.be/nl/privacy-verklaring/) und ihre Cookie-Richtlinie
(https://www.dauby.be/nl/cookies-policy/), die in vollem Umfang gelten.

15. Es gilt ausschließlich belgisches Recht; das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf findet auf die Firma Dauby und ihre Kunden keine Anwendung. Nur die Gerichte von Antwerpen, Abteilung Antwerpen, sind für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Dauby und ihren Kunden zuständig.


Dit bericht werd vertaald met de steun van Flanders investment & trade

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